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Pornografie

Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Kindern, Tieren und/oder mit gewalttätigen Inhalten sind verboten. Jugendliche gelten bis zum vollendeten 18. Altersjahr als Kinder.

Verboten ist nicht nur das Herstellen solcher Aufnahmen, sondern auch der Besitz, das Verbreiten und Zugänglichmachen sowie das Konsumieren solcher Aufnahmen.

Wer Personen unter 16 Jahren Zugang zu «legaler Pornografie» verschafft, macht sich ebenfalls strafbar.

Auswirkungen

  • Die physische, psychische sowie sexuelle Integrität der Opfer wird verletzt.
  • Für die Täterin oder den Täter hat das Verhalten strafrechtliche Konsequenzen.
  • Verwendete Hardware wird beschlagnahmt und vernichtet.

So können Sie sich schützen

  • Kein Austausch von Nacktbildern und Videos von Darstellern unter 18 Jahren. Das gilt auch für Comics. Kein Weiterleiten von «belustigenden» Bildern und Videos von sexuellen Handlungen mit Tieren im Internet und den sozialen Medien (Whatsapp, Facebook, Instagram etc.).
  • Kein Konsum und Download von entsprechenden Bildern und Videos im Internet.
  • Sollten Sie auf verbotene Pornografie stossen, gilt: Auf keinen Fall herunterladen oder Screenshots machen. Damit könnten Sie sich strafbar machen.
  • Einstellungen in Messenger-Apps anpassen: Lassen Sie keine automatische Speicherung von Bilder und Videos zu. Ungewollt erhaltene verbotene Pornografie bleiben sonst auch nach dem Löschen erhalten und Sie machen sich des Besitzes strafbar.
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